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Entsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwendung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (NKD Group GmbH, Bühlstraße 5-7, 95463 Bindlach) oder in einer unserer Filialen zurückgeben.

Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, indem Sie beispielsweise Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien verwenden. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie der Wiederverwendung zuzuführen.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

Hinweise zur Rückgabe von Elektrogeräten 

Elektro- und Elektronikgeräte werden mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden können, sondern einer getrennten Müllsammlung zugeführt werden müssen. Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwertet werden.

Zudem sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen sämtlicher personenbezogener Daten auf Ihrem Altgerät selbst verantwortlich sind.

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
  2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Dies gilt auch bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wobei als Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte gelten.

  1. Das Unternehmen NKD fällt nicht unter die o. g. Rücknahmepflicht. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammel- bzw. Abgabestellen (Wertstoffhöfe) in Ihrer Nähe abgeben.

 

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  • Halten Sie den Barcode vor die Kamera.